1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Zimmervermietung.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Zimmervermietung zustande.
2.2. Vertragspartner sind die Zimmervermietung und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Zimmervermietung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Zimmervermietungaufnahmevertrag.
2.3. Die Zimmervermietung haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Zimmervermietung beschränkt.
2.4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der Zimmervermietung, in den technischen Einrichtungen und in den Funktionsräumen der Zimmervermietung hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
2.5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
3.1. Die Zimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Funktionsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Zimmervermietung zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zur Zeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Kunden.
3.4. Die Preise können von der Zimmervermietung ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Zimmervermietung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Zimmervermietung dem zustimmt.
3.5. Die Zimmervermietung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6. Reservierungen von Funktionsräumen stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
3.7. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Für an Dritte zu zahlende Abgaben (GEMA-Gebühren etc.) hat der Kunde unmittelbar an diese zu entrichten.
3.8. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Zimmervermietung von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden des mit der Zimmervermietung geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zimmervermietung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Zimmervermietung oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen der Zimmervermietung und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Zimmervermietung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Zimmervermietung ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Zimmervermietung oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmerüberlassung hat die Zimmervermietung die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- für eine Stornierung zwischen dem 4.2. und dem Anreisetag werden 80% der bestellten Leistungen fällig.
- für eine Stornierung/ unangemeldeter Nichtantritt werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und wird nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Zusätzlich zu den vorgenannten Zahlungsverpflichtungen berechnet die Zimmervermietung bei einvernehmlicher Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5, -- pro Buchung.
4.4. Bei Frühabreise, die der Zimmervermietung erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Zimmervermietung vor, 20% der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglich reservierten Abreisedatum. Gezahlte Vorauszahlungen werden nicht erstattet.
5. Rücktritt der Zimmervermietung
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Zimmervermietung in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Zimmervermietung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom der Zimmervermietung gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Zimmervermietung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist die Zimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls
- höhere Gewalt oder andere von der Zimmervermietung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Zimmervermietung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmervermietungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Zimmervermietung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Zimmervermietung zuzurechnen ist.
5.4. Die Zimmervermietung hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmervermietung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung der Zimmervermietung
7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Zimmervermietung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Zimmervermietung übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.3. Eine Haftung der Zimmervermietung für Leistungen Dritter besteht nicht.
8. Rechnungsmodalitäten
8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300, -- übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen.
8.3. Bei Zahlungsverzug ist die Zimmervermietung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
8.4. Der Kunde kann mit der Gegenforderung gegen die Zimmervermietung nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.5. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt die Zimmervermietung alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Die Zimmervermietung entscheidet darüber ohne Ankündigung.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Zimmervermittlung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zimmervermietung.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Zimmervermietung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Zimmervermietung.
9.4. Es gilt deutsches Recht.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zimmervermietungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.